Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für LUMAGICA München der Apassionata Park GmbH & Co. KG. 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle über den Besuch der Iluminationsveranstaltung „LUMAGICA München“ in dem von Maria-Goeppert-Mayer-Straße, Werner-Heisenberg-Allee und Hans-Jensen-Weg eingegrenzten Außengelände (nachfolgend CAVALLUNA Park) abgeschlossenen Verträge. Betreiber des CAVALLUNA Parks und Veranstalter von „LUMAGICA München“ ist die Apassionata Park München GmbH & Co. KG, Kantstraße 24, 10623 Berlin (nachfolgend APG). Den Ticketverkauf für die APG für die APG und den gesamten diesbezüglichen Service führt die Komplementärgesellschaft der APG, die Apassionata World GmbH (nachfolgend AWG) durch.  Die AWG fungiert dabei als Erfüllungsgehilfin der APG.

1.2. Diese AGB regeln Rechtsbeziehungen zwischen APG und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (nachfolgend Kunden) ausschließlich. Vertragspartner der Kunden bezüglich der Veranstaltung „LUMAGICA München“ wird die Apassionata Park GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Apassionata World GmbH, Kantstr. 24, 10623 Berlin, E-Mail: info@apassionata.com, diese vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Mock-O’Hara, Weihao Zhao. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden nur dann Anwendung, wenn APG deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 

1.3. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben. 

2. EINTRITT, TICKETABWICKLUNG, ZUTRITTSBERECHTIGUNG, GÜLTIGKEIT 

2.1. Ein verbindlicher Vertragsschluss zwischen dem Kunden und APG über den Kauf von Eintrittskarten kommt erst mit Annahme eines Antrags des Kunden durch APG zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder Post, bei telefonischen Bestellungen unmittelbar bei Aufnahme der Bestellung, in allen Fällen stets auch durch Absenden der Karten an den Kunden oder deren Hinterlegung an der Kasse oder Abendkasse. 

2.2. Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite von APG oder bei telefonischen Bestellungen gilt gem. § 312g Absatz 2 Nr.9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf das Widerrufsrecht i.S.v. § 355 BGB berufen kann. 

2.3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von APG ausgeschlossen. 

2.4. LUMAGICA München ist für Kinder ab 3 Jahre geeignet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre dürfen die Veranstaltung ausschließlich in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person (gemäß JuSchG) besuchen. Erziehungsbeauftragte und Personensorgeberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Kinder bis einschließlich 4 Jahre haben freien Eintritt. Jeder Besucher ab 5 Jahren benötigt eine eigene Eintrittskarte.  

2.5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Risiko mit der Post zugesandt. Für die Zusendung von Karten wird eine angemessene Versandgebühr erhoben. Im Falle des Verlusts der Karten auf den Postwegen oder zu einem späteren Zeitpunkt werden Versandgebühren nicht erstattet. Bucht der Kunde einen Versand der Karten per Post, so ist er verpflichtet, der APG bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, wenn die Karten bis dahin nicht bei ihm angekommen sind. In diesem Fall ist APG berechtigt, Ersatzkarten erneut postalisch zu versenden oder zur Abholung an der Abendkasse zu hinterlegen. Im Falle des Kaufs von Eintrittskarten für eine Veranstaltung, die 5 Tage oder näher am Zeitpunkt des Kaufs liegt, werden die Eintrittskarten grundsätzlich nicht postalisch versandt, sondern an der Abendkasse hinterlegt, bzw. per Mail als Online-Ticket versendet.  

2.6. Im so genannten print@home-Verfahren druckt sich der Kunde sein online gekauftes Ticket sofort nach Abschluss des Kaufvertrages oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem PC aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hier durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem so genannten Barcode-Scanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich. Der Wert eines print@home-Tickets besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (im Normalfall weißes Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung). 

2.7. Der für den Besuch der Veranstaltung zu zahlende Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der APG, inklusive eventueller Gebühren und zuzüglich der Versandgebühr. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss fällig. 

2.8. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden durch Zusage der verbindlichen Abnahme bestätigt wurde. 

2.9. Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer innerhalb des zuvor durch den Kunden gebuchten und auf dem Ticket notierten Zeitfensters an der jeweiligen Tages-/Abendkasse am Veranstaltungsort abzuholen. 

2.10. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber innerhalb des zuvor durch den Kunden gebuchten und auf dem Ticket notierten Zeitfensters zum einmaligen Besuch der Veranstaltungsstätte und verliert mit deren Verlassen seine Gültigkeit.  

2.11. Sogenannte Flex-Tickets berechtigen ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltungsstätte innerhalb eines Zeitfensters seiner Wahl und verlieren mit deren Verlassen seine Gültigkeit.  

2.12. Bis zum Zahlungseingang ist APG berechtigt, dem Kunden den Zugang zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Kunde kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen. 

3. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT, VERZUG 

3.1. Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte oder Einlösungen von gültigen durch die APG ausgestellten Gutscheinen erfolgen. 

3.2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von APG. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Zahlung des ausstehenden Betrages und zur Erstattung aller APG durch die Rückbelastung entstandenen Kosten (z.B. Bankgebühren, Gebühren Dritter) verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung zum allgemeinen Verkauf freigegeben. 

3.3. Bei Zahlungsverzug ist APG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht APG die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 

4. ERMÄSSIGTE EINTRITTSPREISE 

4.1. Kinder unter 5 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen haben freien Eintritt und benötigen kein eigenes Ticket. Kinder von 5 bis 12 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, BFD-Leistende sowie Rentner, Senioren und Schwerbehinderte (ab GdB 80%) erhalten eine Ermäßigung auf den Normalpreis der jeweiligen Kategorie in der zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Eintrittskarte jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Höhe, sofern sie den entsprechenden Ausweis als Beleg beim Erwerb der Eintrittskarte vorzeigen. Schwerbehinderte erhalten eine Begleiter-Freikarte, wenn ein „B“ im Ausweis steht.

4.2. APG gewährt darüber hinaus bestimmte, vorab definierte und zum Teil nur an speziellen Tagen gültige Ermäßigungen. Derartige Ermäßigungen werden gegebenenfalls in den entsprechenden Ankündigungen der APG (z.B. auf deren Internetseite oder in sonstigen Werbemitteln der APG ausgewiesen. 

4.3. APG verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den gültigen Nachweis einer entsprechenden Berechtigung. Die Identität des Vorteilsnehmers muss in einem Dokument mit Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden. 

4.4. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. 

4.5. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden. 

5. RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON TICKETS/ VERANSTALTUNGSAUSFALL 

5.1. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern und soweit nicht nachstehend etwas Anderes geregelt ist. 

5.2. Bezüglich der „LUMAGICA München“-Veranstaltung weist APG auf folgendes hin: Die „LUMAGICA München“-Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, solange die APG die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die APG die Entscheidung treffen, das Parkgelände zu räumen und zu schließen. Bei einem Ausfall oder Abbruch von „LUMAGICA München“ aus dem vorgenannten Grund oder aus einem anderen Grund, den APG nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird APG von der konkreten Leistungspflicht frei, und APG wird dem Kunden einen Ersatztermin mitteilen, für den das erworbene Ticket Gültigkeit behält. Ein Erstattungsanspruch besteht für den Kunden in diesen Fällen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, nicht. 

5.3. Bei Ausfall der gebuchten „LUMAGICA München“-Veranstaltung, aus von AGP zu vertretenden Gründen, bietet APG dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket an einem anderen Tag (sofern verfügbar), oder erstattet den Kaufpreis, jeweils gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarte. Der Wunsch nach Tausch oder Rückerstattung muss APG unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der aus von AGP zu vertretenden Gründen ausgefallenen Vorstellung, vorliegen. Der Kunde hat, innerhalb der vorgenannten Frist, die Eintrittskarte gemeinsam mit seinem Umtauschbegehren an diejenige Verkaufsstelle zurückzureichen, bei der sie erworben wurde. Im Falle eines Erwerbs der Eintrittskarte über die Internetseite der APG ist die Eintrittskarte mitsamt Umtausch- bzw. Rückerstattungsbegehren innerhalb der vorgenannten Frist an folgende Adresse zu senden: Apassionata Park GmbH & Co. KG, Kantstr. 24, 10623 Berlin. Im Falle eines Rückerstattungsanspruchs wird der Eintrittspreis selbst seitens APG durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto erstattet. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. 

6.  ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUMGEN UND BESUCHERKONTROLLEN 

6.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen der Veranstaltungsstätte angeordnet werden. 

6.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen das Parkgelände ist untersagt. Ebenso untersagt ist das Tragen, Verwenden und Mitsichführen von rassistischen, fremdenfeindlichen, verfassungsfeindlichen, jedweder Art diskriminierender oder Gewalt verherrlichender Gegenstände sowie entsprechendes Verhalten jeder Art. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. APG ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung oder in Besitz zu nehmen. Der Sicherheitsdienst ist beim Zutritt zum Parkgelände und im Parkgelände berechtigt, Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen von Personen durchzuführen, die aufgrund Ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, nach dieser Parkordnung untersagte Gegenstände mit sich zu führen. Wer seine Zustimmung zu einer solchen Kontrolle oder zur Abgabe von verbotenen Gegenständen verweigert, verwirkt entschädigungslos sein Zutrittsrecht. 

6.3. Das Mitbringen von Hunden in das Parkgelände ist unter der Bedingung gestattet, dass die Hunde an der Leine geführt und die Bestimmungen der Bayerischen Hundeverordnung auch im Übrigen beachtet und eingehalten werden. Das Mitbringen von anderen Tieren in das Parkgelände ist nicht gestattet.

6.4. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zwingend zu beachten. Ebenso ist das Grillen auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet. Das Mitbringen von Grill- und/oder Kochgeräten jedweder Art ist nicht gestattet. 

6.5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. 

6.6. Sollten auf Grund der COVID19-Pandemie bestimmte behördliche und/oder gesetzliche Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltungsstätte bestehen (z.B. Maskenpflicht, Nachweis eines negativen Tests, Impfnachweis o.ä.), so sind diese seitens des Kunden zu beachten und APG ist berechtigt, dem Kunden im Falle einer Nichtbeachtung derartiger Vorgaben und/oder Auflagen, den Zutritt zu der Veranstaltungsstätte zu verweigern. 

6.7. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Hupen, Megaphone, Tröten oder ähnliche Instrumente dürfen nicht mit auf das Parkgelände genommen und/oder dort betrieben werden. 

6.8. Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste sind das Skateboardfahren, Inlineskaten sowie das Benutzen von Rollern jeglicher Art im Parkgelände ebenso wie das Mitnehmen/der Betrieb von Drohnen oder sonstigen ferngesteuerten Geräten nicht gestattet. 

6.9. Kraftbetriebene Fortbewegungshilfen jeglicher Art wie z.B. Elektromobile dürfen aus Haftungsgründen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der APG auf dem Parkgelände genutzt werden. Davon ausgenommen sind als orthopädische Hilfsmittel genutzte Elektrorollstühle. 

6.10. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden, ohne dass ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Eintrittsgelds zusteht.  

6.11. Die Gäste sind aufgefordert, sich allen anderen Gästen gegenüber stets rücksichts- und respektvoll zu verhalten. Bei allen Verstößen gegen die Parkordnung, Störungen der Ordnung, ungebührlichem Verhalten, Beeinträchtigungen anderer, Gewalt, verbalen Ausfällen jeglicher Art sowie mutwilligen Beschädigungen von Anlagen und Einrichtungen, können Besucher ohne Ausgleich vom Gelände verwiesen werden. Im Interesse der Erhaltung der Parkanlagen für alle Gäste, dürfen die Besucher die Wege und Plätze nicht verlassen. Das Betreten von gekennzeichneten Flächen ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überklettert oder überstiegen werden. Die Verrichtung der Notdurft außerhalb der Toiletten ist nicht gestattet. 

7. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen 

7.1. Das Parkgelände ist als großflächige Versammlungs- und Vergnügungsstätte im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BDSG videoüberwacht. Die Sicherheit und der Schutz der Besucher, der Mitarbeiter und der Anlagen gelten dabei als ein besonders wichtiges Interesse. Daten werden keiner bestimmten Person zugeordnet. Die Aufnahmen werden automatisch gelöscht, wenn keine Vorfälle gemeldet worden sind. Verantwortlicher ist die APG. 

7.2. Private Foto- und Filmaufnahmen sind erlaubt, soweit andere Gäste weder beeinträchtigt noch gestört werden. Aufnahmen jeglicher Art mit kommerzieller Absicht erfordern eine vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung der APG, auf deren Erteilung kein Anspruch besteht.  

7.3. Jeder Kunde willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von APG oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der „LUMAGICA München“ erstellt werden, in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein. 

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

8.1. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsstätten erfolgt auf eigene Gefahr. APG, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. 

8.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht APG, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. 

8.3. Für abgelegte, verlorene oder mitgebrachte Gegenstände übernimmt die APG keine Haftung 

9. AUFSICHTSPFLICHT 

Die APG weist alle Eltern, Begleit- und Aufsichtspersonen von Kindern und Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da die APG sie davon nicht entbinden kann und nicht entbindet. Aufsichtspersonen und Eltern tragen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. 

10. SCHADENSMELDUNGEN 

Das Parkgelände und alle sich auf diesem befindlichen Einrichtungen werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollte es dennoch ohne eigenes Verschulden zu einem Schaden/ Personenschaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes beim Service-Personal (z.B. am Haupteingang). Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt. 

11. WERBUNG / ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN / KUNDGEBUNGEN / AUFNAHMEN ZU KOMMERZIELLEN ZWECKEN 

Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkplätzen des Parks, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung der APG gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände, dem Parkplatz und innerhalb der auf dem Parkgelände befindlichen Gebäude verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und aller sonstiger in Frage kommender Delikte geahndet. 

12. HAUSRECHT 

Die APG ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, den Zugang zu verweigern, beziehungsweise vom Parkgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Eintrittsgeldern besteht nicht, auch nicht teilweise. 

13. ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND 

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. 

13.2. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden seitens der APG unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. 

13.3. Die Europäische Kommission hat unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt, auf der Kunden eventuelle Beschwerden einreichen können: ec.europa.eu/consumers/odr/. APG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

13.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – München. 
 
Stand: 23.10.2023 
Apassionata Park München GmbH & Co. KG