Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europa-Tour von Apassionata World GmbH.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Apassionata World GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Qiang Li, Johannes Mock-O’Hara, Weihao Zhao, Kantstraße 24, 10623 Berlin, E-Mail: info@apassionata.com. (nachfolgend AWG).
1.2. Die AGB regeln Rechtsbeziehungen zwischen AWG und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (nachfolgend Kunden) ausschließlich. Vertragspartner der Kunden bezüglich der Veranstaltungen der AWG wird die AWG. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden nur dann Anwendung, wenn AWG deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
2. EINTRITT, TICKETABWICKLUNG, ERMÄSSIGTE TICKETS, GÜLTIGKEIT
2.1. Ein verbindlicher Vertragsschluss zwischen dem Kunden und AWG über den Kauf von Eintrittskarten kommt erst mit Annahme eines Antrags des Kunden durch AWG zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder Post, bei telefonischen Bestellungen unmittelbar bei Aufnahme der Bestellung, in allen Fällen stets auch durch Absenden der Karten an den Kunden oder deren Hinterlegung an der Kasse oder Abendkasse.
2.2. Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite von AWG oder bei telefonischen Bestellungen gilt gem. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf das Widerrufsrecht i.S.v. § 355 BGB berufen kann.
2.3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von AWG ausgeschlossen.
2.4. Sofern nichts anders vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Risiko mit der Post zugesandt. Für die Zusendung von Karten wird eine angemessene Versandgebühr erhoben. Im Falle des Verlusts der Karten auf dem Postwege oder danach werden Versandgebühren nicht erstattet. Bucht der Kunde einen Versand der Karten per Post, so ist er verpflichtet, AWG bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, wenn die Karten bis dahin nicht bei ihm angekommen sind. In diesem Fall ist AWG berechtigt, Ersatzkarten zur Abholung an der Abendkasse zu hinterlegen. Im Falle des Kaufs von Eintrittskarten für eine Veranstaltung, die 5 Tage oder näher am Zeitpunkt des Kaufs liegt, werden die Eintrittskarten grundsätzlich nicht versandt, sondern grundsätzlich an der Abendkasse hinterlegt.
Bei Verlust von Karten, auch auf dem Versandwege, werden bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn Ersatzkarten an der Kasse ausgestellt, wenn der Kunde unter Angabe der betroffenen Plätze nachweist oder glaubhaft macht, welche Karten er gekauft hat. AWG kann für das Ausstellen der Ersatzkarten eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.
2.5. Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf behält sich AWG vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
2.6. Der für den Besuch der Veranstaltung zu zahlende Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der AWG zuzüglich der Versand- und eventueller weiterer Gebühren. Bei Veranstaltungsverträgen, die im Vorverkauf abgeschlossen werden, können zusätzlich Vorverkaufsgebühren anfallen. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss fällig.
2.7. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
2.8. Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der jeweiligen Tages-/Abendkasse am Veranstaltungsort abzuholen.
2.9. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltungsstätte und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
2.10. Bis zum Zahlungseingang ist AWG berechtigt, dem Kunden den Zugang zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Kunde kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.
2.11. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur jeweiligen Spielstätte der Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person (gemäß JuSchG) gestattet. Erziehungsbeauftragte und Personensorgeberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.
3. ZUWEISUNG ANDERER PLÄTZE
3.1. AWG behält sich vor, dem Kunden einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen. Dies gilt dann, wenn es für AWG aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen, aber der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar oder qualitativ besser ist. Andernfalls hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.
3.2. AWG behält sich darüber hinaus vor, dem Kunden auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
4. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT, VERZUG
4.1. Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte oder Einlösungen von gültigen durch die AWG ausgestellten Gutscheinen erfolgen.
4.2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AWG. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Zahlung des ausstehenden Betrages und zur Erstattung aller AWG durch die Rückbelastung entstandenen Kosten (z.B. Bankgebühren, Gebühren Dritter) verpflichtet. Darüber hinaus erhebt AWG im Falle der Rückbelastung einer Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass AWG in diesem Zusammenhang ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. AWG ist im Falle der Rückbelastung einer Zahlung alternativ zu vorstehend Beschriebenem zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und behält sich für diesen Fall vor, Eintrittskarten für die betreffenden Sitzplätze anderweitig zu verkaufen. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung zum allgemeinen Verkauf freigegeben.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist AWG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht AWG die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. ERMÄSSIGTE EINTRITTSPREISE
5.1 Deutschlandund Österreich Kinder unter 5 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen haben freien Eintritt ohne eigenen Sitzplatzanspruch (Schoßkinder). Kinder von 5 bis 12 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, BFD-Leistende sowie Rentner, Senioren und Schwerbehinderte (GdB 80%) erhalten eine Ermäßigung auf den Normalpreis der jeweiligen Kategorie in der zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Eintrittskarte jeweils gültigen Preisliste der AWG ausgewiesenen Höhe, sofern sie den entsprechenden Ausweis als Beleg beim Erwerb der Eintrittskarte vorzeigen. Schwerbehinderte erhalten eine Begleiter-Freikarte, wenn ein B im Ausweis steht.
Schweiz: Kinder unter 5 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen haben freien Eintritt ohne eigenen Sitzplatzanspruch (Schoßkinder). Kinder von 5 bis 12 Jahren erhalten eine Ermäßigung auf den Normalpreis der jeweiligen Kategorie in der zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Eintrittskarte jeweils gültigen Preisliste der AWG ausgewiesenen Höhe, sofern sie den entsprechenden Ausweis als Beleg beim Erwerb der Eintrittskarte vorzeigen.
5.2. AWG gewährt darüber hinaus eventuell, im freien Ermessen der AWG stehende, bestimmte, vorab definierte und zum Teil nur an speziellen Tagen gültige Ermäßigungen. Derartige Ermäßigungen werden gegebenenfalls in den entsprechenden Ankündigungen der AWG (z.B. auf deren Internetseite oder in sonstigen Werbemitteln der AWG) ausgewiesen.
5.3. AWG verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den gültigen Nachweis einer entsprechenden Berechtigung. Die Identität des Vorteilsnehmers muss in einem Dokument mit Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
5.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
5.5. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
6. RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON TICKETS, TICKETVERLUST
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2 Bei einem von AWG zu vertretenden Vorstellungsausfall bietet AWG dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl an, oder erstattet den Kaufpreis, jeweils gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss AWG unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf Erstattung. Der Kunde hat, innerhalb der vorgenannten Frist die Eintrittskarte gemeinsam mit seinem Umtausch- oder Rückerstattungsbegehren an diejenige Verkaufsstelle zurückzureichen, bei der sie erworben wurde. Im Falle eines Erwerbs der Eintrittskarte über die Internetseite von AWG ist die Eintrittskarte mitsamt Umtausch- bzw. Rückerstattungsbegehren innerhalb der vorgenannten Frist an folgende Adresse zu senden: Apassionata World GmbH, Kantstraße 24, 10623 Berlin. Im Falle eines Rückerstattungsanspruchs wird der Eintrittspreis selbst seitens AWG durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto erstattet. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der gesamten Vorstellungdauer absolviert war. Ein Erstattungsanspruch ist in einem solchen Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen AWG unter oben genannter Adresse oder unter der E-Mail-Adresse service@apassionata.com per Textform (E-Mail genügt) und Beifügung der Eintrittskarten im Original oder in eingescannter Form mitzuteilen.
6.4 Bei einem Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen, den AWG nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird AWG von der Leistungspflicht frei. Ein Erstattungsanspruch besteht für den Kunden in diesen Fällen nicht. Sollten spezielle gesetzliche Regelungen für einen solchen Fall bestehen, so gelten diese vorrangig.
6.5 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Kunde von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
7. VORSTELLUNGSBEGINN, -EINLASS
7.1. Die Veranstaltungsstätte wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
7.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Kunden mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Ersatz der nicht genutzten Eintrittskarten.
7.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.
8. ÄNDERUNGEN VORSTELLUNGSZEITEN UND BESETZUNGEN
AWG behält sich vor, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen und Show-Acts sowie sonstige Bestandteile oder den Titel der Show – auch kurzfristig – zu ändern.
9. HAUSORDNUNG, VERHALTEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE
9.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen der Veranstaltungsstätte und des umliegenden Geländes angeordnet werden.
9.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungsstätte sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis aus der Veranstaltungsstätte bzw. vom Gelände der Veranstaltungsstätte erfolgen. Die Apassionata World GmbH ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung oder in Besitz zu nehmen.
9.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsstätte ist untersagt.
9.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Veranstaltungsstätte ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.
9.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.
9.6. Kunden können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Kunden belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann AWG gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9.7. Ergänzend gelten die Hausordnungen der Betreiber der jeweiligen Veranstaltungsstätten, die den Kunden in den Zugangsbereichen der Veranstaltungsstätten zur Kenntnis gebracht werden, oder auf deren Internetseite eingesehen werden können.
10. BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID19
10.1. AWG behält sich vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit der Besucher besondere Zugangsbeschränkungen zu den Veranstaltungen vorzusehen.
10.1.1 Insbesondere behält sich AWG auf Grundlage des der AWG zustehenden Hausrechts vor, ausschließlich nachweislich geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Personen zu den Veranstaltungen zuzulassen (3G-Modell"). Dies bedeutet, dass jeder Gast entweder
- ein zum Showtag vollständiges Corona-Impfzertifikat, oder
- einen ärztlich beglaubigten Genesenen-Nachweis, oder
- einen maximal 24 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test einer offiziellen Teststelle (keine Selbsttests)
am Einlass der Veranstaltung vorlegen muss.
10.1.2. Alternativ behält sich AWG auf Grundlage des der AWG zustehenden Hausrechts vor, ausschließlich nachweislich geimpfte oder nachweislich genesene Personen zu einer Veranstaltung zuzulassen („2G-Modell“). Dies bedeutet, dass jeder Gast entweder
- ein zum Showtag vollständiges Corona-Impfzertifikat, oder
- einen ärztlich beglaubigten Genesenen-Nachweis
am Einlass der Veranstaltung vorlegen muss.
10.1.3. Alternativ behält sich AWG auf Grundlage des der AWG zustehenden Hausrechts vor, ausschließlich nachweislich geimpfte oder nachweislich genesene und (kumulativ) negativ getestete Personen zu einer Veranstaltung zuzulassen („2G Plus-Modell“). Dies bedeutet, dass jeder Gast entweder
- ein zum Showtag vollständiges Corona-Impfzertifikat, oder
- einen ärztlich beglaubigten Genesenen-Nachweis
sowie
- einen maximal 24 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test einer offiziellen Teststelle (keine Selbsttests)
am Einlass der Veranstaltung vorlegen muss.
10.2. Sofern der AWG als Veranstalter behördlicherseits überlassen bleibt, ob eine Veranstaltung unter dem 2G-Modell, dem 2G Plus-Modell oder unter dem 3G-Modell stattfindet, entscheidet die AWG in der Regel kurzfristig in Ansehung der jeweils behördlich vorgegebenen Möglichkeiten. Für diesen Fall gilt Folgendes: Entscheidet sich AWG freiwillig dafür, eine Veranstaltung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Eintrittskarte durch den Käufer nicht ausdrücklich als Veranstaltung unter dem 2G-Modell oder unter dem 2 G Plus-Modell ausgewiesen gewesen ist, unter dem 2-Modell oder dem 2G-Plus Modell durchzuführen, so hat derjenige Käufer, der eine Eintrittskarte für diese Veranstaltung erworben hat, und dem auf Grund mangelnder Voraussetzungen gemäß Ziffer 10.1.2. der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert wird, einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
Etwas anderes gilt in dem Fall, dass die AWG behördlicherseits verpflichtet ist, eine Veranstaltung unter dem 2G-Modell oder unter dem 2G Plus-Modell durchzuführen: In diesem Fall besteht – unabhängig von den Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Eintrittskarte - kein Rückerstattungsanspruch desjenigen Käufers/Inhabers einer Eintrittskarte, dem der Zutritt zu der Veranstaltung deswegen verwehrt wird, weil er bei der Einlasskontrolle weder nachweisen kann, dass er vollständig geimpft ist, noch, dass er genesen im Sinne der gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ist.
10.3. Die Regelungen dieser AGB im Übrigen unberührt lassend, hat der Kunde sich über etwaige behördliche Verordnungen, Auflagen, Anordnungen etc. in der betreffenden Region außerdem rechtzeitig vor der Veranstaltung selbst zu informieren und diese zu befolgen.
10.4. Aus Gründen der Kontaktnachverfolgung behält sich AWG vor, im Vorfeld oder spätestens am Tag der Veranstaltung am Einlass die Besucherdaten mittels einer App oder auf analogem Wege zu erfassen. Jeder Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, eine entsprechende Angabe seiner Daten vorzunehmen.
10.5. Des Weiteren behält AWG sich vor, aus Gründen der Kontaktnachverfolgung beim Kauf der Eintrittskarten Daten der Gäste zu erheben, In diesem Falle sind bei Erwerb der Eintrittskarten die abgefragten Daten der einzelnen Gäste (nicht lediglich des Käufers) anzugeben. Die AWG weist darauf hin, dass es sich auch in diesen Fällen bei den Eintrittskarten, auf denen die Daten der Gäste aufgedruckt sind, nicht um Namenspapiere im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches mit den damit verbundenen Einschränkungen handelt, sondern immer derjenige zum Einlass berechtigt ist, der beim Einlass eine Eintrittskarte vorweisen kann, sofern und soweit er seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 10.4 dieser AGB zur Datenerfassung zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung am Einlass nachkommt.
10.6. DATENVERARBEITUNG GEM. ZIFFER 10.4 UND 10.5
10.6.1. ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, da die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung der AWG aus den entsprechenden Coronaschutz-Verordnungen der Länder erforderlich ist sowie Art. 6 Abs. 1 lit. d) zum Schutz lebenswichtiger Interessen. Eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken findet nicht statt.
10.6.2. EMPFÄNGER DER DATEN
Eine Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt erfolgt nur, wenn die zuständige Behörde um Auskunft ersucht. Eine Weitergabe ist ansonsten ausgeschlossen.
10.6.3. SPEICHERDAUER
Die Daten werden für die Dauer der jeweiligen behördlichen Vorgaben nach dem letzten Kontakt mit Ihnen aufbewahrt und danach vernichtet.
10.6.4. IHRE BETROFFENENRECHTE
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der AWG finden Sie hier.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
10.6.5. PFLICHT ZUR BEREITSTELLUNG VON DATEN
Ohne die Bereitstellung der Kontaktdaten kann die AWG den Zutritt zu der Veranstaltung leider nicht gestatten. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
10.7. Alle von Seiten der AWG und/oder Behörden vorgegebenen Zugangsbeschränkungen und Zugangsbedingungen sind von den Kunden zwingend zu beachten und einzuhalten. AWG ist berechtigt, dem Gast im Falle einer Nichtbeachtung derartiger Vorgaben und/oder Auflagen, den Zutritt zu der Veranstaltungsstätte zu verweigern beziehungsweise ihn der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises steht dem Gast beziehungsweise dem Kunden in diesem Fall nur unter den in Ziffer 10.2 genannten Voraussetzungen zu.
11. TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
11.1. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen der AWG-Shows auf der Tournee sind für den ausschließlich privaten Gebrauch gestattet, wobei das Benutzen von Blitzlichtern oder sonstigen Beleuchtungskörpern zur Ausleuchtung der Aufnahmen untersagt ist. Die Mitnahme von Foto-Equipment und das Fotografieren mit Spiegelreflexkameras oder anderen Kameras mit Wechselobjektiven ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Filmen mit professionellen Kameras (z.B. Camcorder). Auch Tablets (z.B. iPad oder Samsung GALAXY Tab) sind in der Arena nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Benutzung von Spiegelreflexkameras oder Blitzlichtern und sonstigen Beleuchtungskörpern zur Ausleuchtung von Aufnahmen ist die AWG berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Die Mitnahme und Verwendung von Fotokameras und sonstigen Ton-, Foto- und Filmaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist grundsätzlich untersagt.
11.2. Jeder Kunde willigt unwiderruflich, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von AWG oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.
12. GARDEROBE
12.1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen – sofern sie nicht auf Grund der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bereits am Eingang zu der Veranstaltungsstätte abgegeben werden müssen – an der Garderobe der Veranstaltungsstätte zur Aufbewahrung abgegeben werden.
12.2. Der Verwahrungsvertrag über die abzugebenden Gegenstände kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Betreiber der Veranstaltungsstätte bzw. dem von diesem eingesetzten Dienstleister zustande. AWG übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
13.1. Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. AWG, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AWG im Zusammenhang mit einem Schaden, den der Kunde im Zuschauerraum der Veranstaltungsstätte erleidet. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
13.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Apassionata World GmbH, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
14. ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND
14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
14.2. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden AWG unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
14.3 Die Europäische Kommission hat unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt, auf der Kunden eventuelle Beschwerden einreichen können: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. AWG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
14.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
Stand: 02.12.2022
Apassionata World GmbH